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Verfahrensdokumentation zur GoBD-konformen Eingangsrechnungsverarbeitung

Anforderungen und Umsetzung mit DMS/ECM-Systemen

Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen ist längst keine Option mehr, sondern ein Muss – insbesondere bei der Verarbeitung von Eingangsrechnungen. Dabei sind Unternehmen verpflichtet, die Vorschriften der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Deutschland einzuhalten. In der Schweiz (Geschäftsbücherverordnung – GeBüV) und in Österreich (Bundesabgabenordnung – BAO) gibt es ähnliche Regelungen.

Ein zentraler Bestandteil dabei ist die Verfahrensdokumentation, die den gesamten Prozess transparent und nachvollziehbar beschreibt. Doch wie gelingt eine GoBD-konforme Eingangsrechnungsverarbeitung, und welche Rolle spielen DMS- bzw. ECM-Systeme?

In diesem Blogartikel erläutern wir die rechtlichen Anforderungen, zeigen die Schritte zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation auf und erklären, wie ein DMS/ECM-System Unternehmen unterstützt.

Rechtliche Anforderungen an die Verfahrensdokumentation gemäß GoBD

Die GoBD fordert von Unternehmen, dass die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Prozesse und deren Ergebnisse jederzeit überprüfbar sind. Eine Verfahrensdokumentation ist dafür unerlässlich und dient als Nachweis über die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben.

Wesentliche Punkte, die eine Verfahrensdokumentation abdecken muss, sind:

Beschreibung des Prozesses

Vom Rechnungseingang über die Digitalisierung bis hin zur Archivierung.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Wer ist für welchen Schritt verantwortlich?

Technische Infrastruktur
Angaben zu den eingesetzten IT-Systemen, insbesondere zu DMS/ECM-Lösungen.
Prüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit
Alle Änderungen und Verarbeitungsschritte müssen protokolliert sein.
Sicherstellung der Unveränderbarkeit
Originaldokumente sowie digitale Belege dürfen nachträglich nicht manipuliert werden.

Die Verfahrensdokumentation muss jederzeit aktuell und auf Anfrage, z. B. durch die Finanzbehörden, vorgelegt werden können.

Schritte zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation mag auf den ersten Blick komplex erscheinen. Mit einer klaren Struktur und Methodik lässt sie sich jedoch effizient umsetzen.

Analyse der bestehenden Prozesse

Zunächst ist eine Bestandsaufnahme notwendig. Unternehmen sollten alle Schritte vom Rechnungseingang bis zur Archivierung genau dokumentieren. Wichtig sind dabei:
  • Eingangswege (Post, E-Mail, elektronische Rechnungsformate wie ZUGFeRD oder XRechnung)
  • Bearbeitungs- und Freigabeprozesse
  • Archivierungssysteme

Festlegung der Verantwortlichkeiten

Werden die Prozesse intern oder extern durchgeführt? Für jeden Schritt sollten klare Verantwortlichkeiten definiert werden, um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Dokumentation der technischen Infrastruktur

Die eingesetzten DMS- oder ECM-Systeme müssen detailliert beschrieben werden, einschließlich:

  • Softwareversionen
  • Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung)
  • Mechanismen zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit der Daten

Prozessbeschreibung und Visualisierung

Eine klare, textuelle Beschreibung aller Abläufe ist essenziell. Ergänzend sollten Prozesse in Flussdiagrammen oder ähnlichen Darstellungen visualisiert werden, um sie für Prüfer leicht verständlich zu machen.

Regelmäßige Aktualisierung

Die Verfahrensdokumentation ist kein einmaliger Akt. Änderungen im Prozess oder den eingesetzten Systemen müssen zeitnah dokumentiert werden, um die GoBD-Konformität zu wahren.

Die Rolle von DMS/ECM-Systemen bei der GoBD-konformen Verarbeitung

Moderne Dokumentenmanagement- und Enterprise-Content-Management-Systeme (DMS/ECM) spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der GoBD-Anforderungen. Sie unterstützen Unternehmen dabei, ihre Eingangsrechnungsverarbeitung effizient, sicher und rechtskonform zu gestalten.

Automatisierung und Prozessoptimierung

DMS/ECM-Systeme ermöglichen eine automatisierte Erfassung und Klassifizierung von Rechnungen. Mit Hilfe von OCR-Technologie werden Daten extrahiert und direkt in nachgelagerte Prozesse eingespeist.

Einhaltung der Unveränderbarkeit

Ein DMS sorgt dafür, dass Dokumente revisionssicher archiviert werden. Einmal gespeicherte Rechnungen können nicht unbemerkt verändert oder gelöscht werden, was den GoBD-Anforderungen entspricht.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Alle Bearbeitungsschritte, von der Erfassung über die Freigabe bis zur Archivierung, werden lückenlos protokolliert. Die integrierte Versionierung ermöglicht es, Änderungen zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen.

Einfache Bereitstellung für Prüfungen

DMS/ECM-Systeme bieten Such- und Exportfunktionen, mit denen relevante Dokumente und Verfahrensbeschreibungen schnell und vollständig bereitgestellt werden können – ein entscheidender Vorteil bei Betriebsprüfungen.

DMS Beratung anfordern

Lassen Sie sich kostenlos beraten, wie Sie mit dem DMS/ECM-System die GoBD-Anforderungen umsetzen.

Rechnungseingangsverarbeitung

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